Rechtsprechung
ArbG Koblenz, 30.01.2008 - 6 Ca 1152/07 |
Verfahrensgang
- ArbG Koblenz, 30.01.2008 - 6 Ca 1152/07
- LAG Rheinland-Pfalz, 19.12.2008 - 9 Sa 302/08
- BAG, 18.08.2010 - 4 AZR 48/09
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 19.12.2008 - 9 Sa 302/08
Eingruppierung - Facharzt für Allgemeinmedizin - Zum Begriff der Übertragung …
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz - Auswärtige Kammern Neuwied - vom 30.01.2008, Az.: 6 Ca 1152/07 teilweise abgeändert: 1. Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, den kläger seit dem 01.01.2007 in die Entgeltgruppe Ä 2/Altersstufe 3 des Tarifvertrages für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken (TV-Ärzte) vom 30.101.2006 einzugruppieren und der Kläger entsprechend dieser Vergütungsgruppe nach der Anlage 1 zum TV-Ärzte zu vergüten ist.Mit seiner am 29.6.2007 im Verfahren Arbeitsgericht Koblenz -Auswärtige Kammern Neuwied-, Az. 6 Ca 1152/07 erhobenen Klage hat der Kläger zuletzt die Feststellung begehrt, dass die Beklagte verpflichtet ist, ihn seit dem 01.01.2007 in die Entgeltgruppe Ä3/Altersstufe 2 des Tarifvertrages für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken (TV Ärzte) vom 30.10.2006 i.V.m. dem Haustarifvertrag des Landeskrankenhauses, hilfsweise in die Entgeltgruppe Ä2/Altersstufe 3 des Tarifvertrages Ärzte einzugruppieren und entsprechend der Anlage 1 zum TV Ärzte vom 30.10.2006 nach der jeweiligen Entgeltstufe zu vergüten.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten des unstreitigen Sachverhalts sowie des streitigen erstinstanzlichen Sachvortrags der Parteien wird im Übrigen Bezug genommen auf den Tatbestand des Urteils des Arbeitsgerichts Koblenz -Auswärtige Kammern Neuwied- vom 30.1.2008, Az. 6 Ca 1152/07 (Bl. 179 ff. d.A.).
das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz -Auswärtige Kammern Neuwied- vom 30.1.2008, Az.: 6 Ca 1152/07 abzuändern und die Klage abzuweisen.